§2 Angebote und Vertragsabschluss: Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§2a Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz: Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die
im Impressum dieser Website angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr mit Originalverpackung zurückzusenden.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
§3 Preisvorbehalt: Die den Angeboten des Verkäufers zugrundeliegenden Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 2 Wochen - vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet - verbindlich. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste.
§4 Lieferzeiten: Liefertermine oder Fristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw.), hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Verpflichtung frei, stehen
dem Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche zu. Auf die genannten
Umstände kann sich der Verkäufer jedoch nur berufen, wenn er den Käufer
unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 2,5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Verzug beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der
Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt. Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
§5 Versand: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat oder holt der Käufer selbst ab, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit Absonderung und Einlagerung, letztere geht zu Kosten des Käufers, ist die Lieferpflicht des Verkäufers erfüllt.
§6 Gewährleistung: Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware
frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist
ist produktabhängig, beträgt aber mindestens sechs Monate. Diese beginnt
mit dem Lieferdatum. Für gebrauchte Ware ist jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen (vgl. § 475 BGB: "...Bei dem Verkauf an einen Unternehmer
- egal ob durch einen Unternehmer oder einen Verbraucher - kann die
Verjährung bei neuen Sachen auf ein Jahr beschränkt und bei gebrauchten
Sachen gänzlich ausgeschlossen werden").
Das gilt auch für vermittelte und in Kommission vertriebene Ware.
Eventuelle, vom Hersteller zugesagte Gewährleistungen sind direkt beim
Hersteller einzufordern. Soweit Liefergegenstand
Datenverarbeitungsprogramme sind, so besteht Einigkeit, dass die
Datenverarbeitungsprogramme nicht für alle Anwendungsbedingungen
fehlerfrei sein können. Aus diesem Grunde wird die absolute
Fehlerfreiheit und der völlig unterbrechungsfreie Lauf der Programme
nicht gewährleistet. Eine Gewährleistung besteht lediglich für die Dauer
der vereinbarten Garantie ab Lieferung dahingehend, dass das Programm
bei Lieferung in der Lage ist, die in dem mitgelieferten Handbuch bzw.
im Konzept beschriebenen Funktionen zu erfüllen, wenn es vertragsgemäß
genutzt wird. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die in dem
Programm enthaltenen Funktionen auf jeder Hardware richtig laufen, noch
dass es den Erfordernissen des Käufers entspricht oder in den von dem
Käufer für die Verwendung gewählten Kombinationen funktionsfähig ist.
Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem Fall auf Mängel, die durch
Abweichen von den für das Programm vorgesehen und in dem
Benutzungshandbuch angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass das gelieferte
Programm den speziellen Erfordernissen des Käufers entspricht, wenn es
sich nicht um ein speziell vom Verkäufer, für den Kunden entwickeltes
Programm handelt. Gewährleistungspflichtige Mängel, die dem Verkäufer
innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich und nachvollziehbar
mitgeteilt werden, werden vom Verkäufer auf eigene Kosten und nach
eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
Gelingt die Nachbesserung trotz zweimaliger Versuche nicht, kann der
Käufer Wandlung, nicht aber Minderung oder Schadenersatz beanspruchen.
Die Geltendmachung von Folgeschäden ist mit Ausnahme bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet Gewähr für
bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder
in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Für gebrauchte
Datenverarbeitungsprogramme und alle gebrauchten Hardwarekomponenten ist
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§7 Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum
an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur restlosen Zahlung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware für sich zu verwenden. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind zulässig. Etwaige Pfändungen oder andere
Beeinträchtigungen der Rechte des Verkäufers an vorbehaltsbelasteten
Waren sind ihm unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete
Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug
- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung annimmt -
kein Rücktritt vom Vertrag. Im übrigen verwahrt der Käufer das Eigentum
des Verkäufers unentgeltlich.
§8 Zahlung: Die Rechnung wird in elektronischer Form per
E-Mail zugestellt. Sie enthält eine qualifizierte digitale Signatur, die
zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Ausstellen einer Papierrechnung ist
mit Zusatzkosten in Höhe von 2 € netto verbunden. Soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Kaufpreis im Bereich der
Bundesrepublik Deutschland bei Lieferung oder per Nachnahme sofort ohne
Abzug zahlbar, außerhalb des genannten Gebietes vor Lieferung oder gegen
bestätigtes Bankakkreditiv. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur
zahlungshalber. Bei Annahme von Wechseln werden die üblichen Bankzinsen
gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung
erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
Gerät der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 11% (gemäß Mahngesetz vom
01.05.2000) zu berechnen. Mit dem Verzug wird der Gesamtbetrag aus dem
Kaufvertrag auch dann sofort fällig, wenn Ratenzahlung vereinbart ist.
Der Verkäufer ist nach Inverzugsetzung berechtigt, nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder anerkannt sind.
§9 Programme: Vom Verkäufer entgeltlich oder unentgeltlich
gelieferte Programme , Zeichnungen und Beschreibungen von Programmen
bleiben sein geistiges Eigentum im Sinne des Urhebergesetzes und dürfen
nicht ohne seine ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht
werden. Geschieht dies dennoch, stehen dem Verkäufer alle gesetzlichen
Ansprüche zu, insbesondere das Recht auf Schadenersatz. Insbesondere ist
der Käufer auch nicht berechtigt, von den gelieferten
Datenverarbeitungsprogrammen Kopien zu fertigen, und zwar auch dann,
wenn diese Kopien lediglich zum eigenen Gebrauch bestimmt sind. Der
Käufer ist ebenfalls nicht berechtigt, die Programme aufzuschreiben
und/oder Dritten irgendwelche Informationen über die Programme teilweise
oder im Ganzen zu erteilen, so dass der Dritte diese Informationen im
Rahmen von Datenverarbeitungsprogrammen für sich selbst verwenden kann.
§10 Geheimhaltung: Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellung bzw. Verkäufen bereiteten Informationen als vertraulich. Jedoch ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer in Referenz und/oder Besitzlisten aufzunehmen und anderen Interessenten zugänglich zu machen.
§11 Haftungsbeschränkungen: Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind
sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Schäden, die durch
Benutzung der Produkte entstehen, ist beschränkt auf vorsätzliches
Handeln von Seiten des Verkäufers. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung
ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. Ferner ist die Höhe des zu
erstattenden Schadensbetrages beschränkt auf maximal den Betrag des
Kaufpreises. Für Drittlieferungen erfüllen wir unsere
Gewährleistungsverpflichtungen dadurch, dass wir unsere Ansprüche an den
Vorlieferanten an den Käufer abtreten.
§12 Export- und Re-Exportbeschränkungen: Alle Lieferungen und Leistungen vom Verkäufer erfolgen bei Lieferung an Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde und sind ausschließlich zur Benutzung und dem Verbleib in dem Land des Käufers bestimmt. Über das Nichtübertragungsrecht hinaus verpflichtet sich der Käufer, die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers nicht auszuführen oder sonst in irgendeiner Weise zu übertragen. Diese Beschränkung gilt auch gegenüber Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstigen Repräsentanten des Verkäufers, sofern diese ihren Sitz außerhalb des Bezugslandes haben. Die oben genannten Beschränkungen gelten auch für Käufer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Angebotsunterlagen: Der Verkäufer ist Inhaber aller Rechte an den einem Angebot beigefügten Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen. Sie sind, sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist
Dülmen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des
Verkäufers.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach
Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die dem
angestrebten Zweck in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht
weitgehend nahe kommen.